Bade- und Hausordnung der Freibad Büdelsdorf GmbH
A. Badeordnung
1. Allgemeines
1.1 Die Bade- und Hausordnung gilt für das von der Freibad Büdelsdorf GmbH betriebene Naturerlebnisbad Büdelsdorf.
1.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Freibad Büdelsdorf GmbH ist privatrechtlich.
1.3 Die Bade- und Hausordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Bade- und Hausordnung an.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden von der Freibad Büdelsdorf GmbH festgesetzt und bekannt gemacht.
2.2 Die Benutzung des Bades kann aus betrieblichen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Eine Preisermäßigung oder Erstattung der Eintrittsgelder kann in diesen Fällen nicht beansprucht werden.
2.3 Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten, verantwortlichen Begleitperson gestattet. Gleiches gilt für Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie für behinderte und blinde Personen, sofern sie auf eine Begleitung angewiesen sind.
2.4 Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, sowie Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten, ist der Zutritt nicht gestattet.
2.5 Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
3. Allgemeine Verhaltensregeln im Naturerlebnisbad
3.1 Den Anordnungen des Personals (auch Wachgänger der DLRG) ist Folge zu leisten. Das Badepersonal sorgt im Interesse aller Badegäste dafür, dass die Badeordnung und Hausordnung eingehalten werden und übt das Hausrecht aus.
3.2 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Näheres regelt die Hausordnung.
3.3 Die Sprunganlagen können zu den freigegebenen Zeiten benutzt werden. Jeder Springer hat sich vor dem Sprung zu vergewissern, dass der Sprungbereich im Becken frei ist. Nach dem Sprung ist der Bereich sofort zu verlassen. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs ist untersagt. Das Sprungbrett darf nur von einer Person gleichzeitig betreten werden. Wippen ist untersagt.
3.4 Die Rutsche darf nur in der vorgeschriebenen Körperhaltung genutzt werden. Hinweisschilder sind zu beachten.
3.5 Nichtschwimmer dürfen nur die ausgewiesenen Bereiche benutzen.
3.6 Fundgegenstände sind dem Badepersonal zu übergeben. Sie werden zum Saisonende dem Fundamt der Stadt Büdelsdorf übergeben.
3.7 Wer gegen die Badeordnung verstößt oder Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann des Bades verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein befristeter oder dauerhafter Ausschluss erfolgen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.
3.8 Allgemein zugängliche Einrichtungen wie Tische, Stühle oder Bänke dürfen nicht reserviert oder dauerhaft belegt werden.
3.9 Kleiderschränke sind am Ende des Besuchs zu räumen. Verschlossene Schränke werden geöffnet und deren Inhalt als Fundsache behandelt.
4. Badekleidung
4.1 Der Aufenthalt im Naturerlebnisbad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
4.2 Als üblich gelten Badeanzüge, Bikinis, Badehosen und Badeshorts mit maximal knielanger Beinlänge. Auch Kleinkinder müssen angemessen bekleidet sein.
4.3 Das Tragen von Boxershorts oder Unterwäsche unter der Badebekleidung ist verboten.
5. Körperreinigung
5.1 Die Badeeinrichtungen dürfen nur nach vorherigem Duschen betreten werden.
5.2 Seife darf nur in den Duschräumen verwendet werden.
6. Betriebshaftung
6.1 Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust entliehener Gegenstände haftet der Badegast.
6.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht bei höherer Gewalt, Zufall oder nicht erkennbaren Mängeln trotz Sorgfalt.
6.3 Die Freibad Büdelsdorf GmbH und deren Personal haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Für Zerstörung, Beschädigung oder Verlust eingebrachten Eigentums durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Die Funktion und Schließung von Schließfächern ist eigenständig zu prüfen.
7. Eintrittsgeld
7.1 Eintrittsgelder werden durch die Freibad Büdelsdorf GmbH festgelegt.
7.2 Das Betreten ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
7.3 Eintrittskarten:
7.3.1 Einzelkarten gelten nur am Ausgabetag für einen einmaligen Eintritt.
7.3.2 Bei 12er-Karten ist je Eintritt ein Feld zu entwerten.
7.3.3 Bei Preisänderung kann eine Übergangsfrist gelten. 12er-Karten sind bis Ende der Folgesaison gültig.
7.3.4 12er-Karten sind nicht personenbezogen und innerhalb der Kategorie übertragbar.
7.3.5 Saisonkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Keine Rückerstattung bei Krankheit, Urlaub oder schlechter Witterung.
7.3.6 Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
7.3.7 Verlorene Saisonkarten können gegen Pfandgebühr ersetzt werden. 12er-Karten nicht.
7.4 Wer das Bad ohne gültige oder mit fremder/ermäßigter Karte betritt, zahlt ein erhöhtes Eintrittsgeld von 50,00 EUR.
7.5 Freier Eintritt und Ermäßigung:
• Kinder bis einschließlich 3 Jahre erhalten freien Eintritt.
• Ermäßigungen erhalten:
• Jugendliche bis 16 Jahre
• Vollzeitschüler mit gültigem Ausweis
• Studenten mit gültigem Studentenausweis (Vorlage des Personalausweises kann verlangt werden.)
• Familienkarten unterliegen den aktuellen Bedingungen der Preisliste.
8. Sonstiges und Inkrafttreten
8.1
Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal entgegen. Feedbackbögen stehen zur Verfügung.
8.2 Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Badeordnung.
8.3 Diese Ordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen.
B. Hausordnung
1. Badebetriebszeiten und Badedauer
1.1 Beginn und Ende der Saison werden durch die Freibad Büdelsdorf GmbH festgelegt.
1.2
Die täglichen Öffnungszeiten werden im Eingangsbereich bekannt gemacht. Einlassschluss ist 30 Minuten vor Schließung.
1.3 Bei gutem Wetter kann die Besuchszeit verlängert werden. Es besteht kein Anspruch darauf.
2. Zutritt und Umkleiden
2.1 Umkleiden sind nur in den vorgesehenen Räumen vorzunehmen.
2.2 Schließfächer dürfen nur während der Besuchszeit genutzt werden.
2.3 Beckenbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Abgesperrte Bereiche sind tabu.
2.4 Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag von 10,00 EUR zu zahlen. Er wird bei Rückgabe vor Schlosswechsel erstattet.
3. Verhalten im Bad (nicht gestattet):
• Wasserverunreinigung
• Lärmen, Musik- oder Radiogeräte
• Rauchen an und in den Becken, Spielplatz, Kabinen
• Alkohol und Glasflaschen
• Springen von den Längsseiten
• Turnen an Leitern, Seilen, Sprungbrettern
• Untertauchen, Stößen, Werfen anderer
• Ballspiele im Schwimmerbecken
• Harte Bälle im Nichtschwimmerbecken
• Einwerfen von Glas, Steinen, Kaugummi etc.
• Zerbrechliches auf Dusch- oder Beckenumgängen
• Taschen/Kleidung auf Pergola-Tischen
• Essen und Trinken im Stegbereich
• Aufenthalt in Freiflächen/Wasser bei Gewitter
• Bäume beklettern
• Gewerbliche Foto-/Filmaufnahmen (nur mit Genehmigung)
• Werbung, Plakate, Sammlungen
• Rollschuhe, Inliner, Cityroller
• Stehendes Rutschen, Kettenbildung, Hilfsmittel
• Aufenthalt im Eintauchbereich
• Schwimmen unter Sprunganlagen
• Einweg-Grills
3.2 Fotografieren und Filmen nur mit Genehmigung des Personals. Bei Veranstaltungen sind Aufnahmen möglich.
3.3 Das Personal darf Störendes für die Dauer des Aufenthalts einziehen.
Büdelsdorf, den 23.05.2025
gez. Olaf Düsing
Geschäftsführer Freibad Büdelsdorf GmbH